Fördern Sie Selbstvertrauen und Initiative
Die Kreativität junger Menschen ist ein wichtiges Gut. Seit einem halben Jahrhundert unterstützt das Freie Jugendseminar deshalb ihre selbstbestimmte Bildung. Das kommt ihnen und unserer ganzen Gesellschaft zugute. Die Seminaristen kommen aus rund 20 Ländern und vielen Kulturen und Glaubensrichtungen. In Stuttgart lernen sie, ihre Individualität zu entdecken und Herausforderungen gemeinsam zu bewältigen. Für diese Arbeit wird das Jugendseminar hoch geschätzt. Die Plätze sind meist ausgebucht. Indem Sie das Seminar durch Spenden, Darlehen oder Schenkungen fördern, zeigen Sie ein Engagement, das besonders lange Früchte trägt.
Sie haben viele Möglichkeiten
Ob durch eine Spende, eine Fördermitgliedschaft, eine Patenschaft oder im Zukunfts-Fonds: Egal wie groß Ihr Engagement sein soll, sie haben viele Möglichkeiten, durch ihre Hilfe zwei Lebensfäden aneinander zu knüpfen. Wir informieren Sie regelmäßig über die Früchte Ihres Beitrags. Wenn Sie möchten, lernen Sie ihre Stipendiaten auch persönlich kennen.
Unser Förderkonto bei der GLS-Bank:
IBAN: DE94 4306 0967 0073 9075 00, BIC: GENODEM1GLS
Einmalige Spende
Sichern Sie den langfristigen Betrieb des Freien Jugendseminars durch eine einmalige Spende.
Fördermitgliedschaft
Unterstützen Sie unsere Arbeit als Fördermitglied mit einem regelmäßigen Jahresbeitrag (ab 100 €).
Patenschaft
Viele Seminaristen kommen aus finanziell benach-teiligten Lebensverhältnissen. Unterstützes Sie sie durch ein personengebundenes Stipendium und lernen Sie die Stipendiaten persönlich kennen.
Zukunfts-Fonds
Benachteiligte Teilnehmer erhalten einen zinslosen Kredit für ihre Seminarteilnahme aus unserem Zukunfts-Fonds mit geringen Tilgungsraten.
Erbschaft
Lassen Sie junge Menschen an Ihrem Lebenswerk teilhaben. Geben Sie Ihren Erfolg weiter und investieren Sie in ihr Zukunftspotential.
Sie können gerne mit uns in Kontakt treten. Unsere Adressen und Bankverbindungen finden sie im Menüpunkt Kontakt.
Das Seminar ist wegen Förderung der Jugendhilfe (nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 des Körperschaftsteuergesetzes) von der Körperschaftsteuer befreit, wodurch unsere Bescheinigungen über finanzielle Zuwendungen von den Finanzämtern anerkannt werden.